Das Gesetz für die künstliche Befruchtung – Embryonenschutzgesetz

Für den in der Kinderwunschbehandlung tätigen Arzt gibt es ein wesentliches Gesetz, das Embryonenschutzgesetz. Dieses wurde 1990 neu aufgelegt, da insbesondere die ICSI-Methode einen neuen rechtlichen Rahmen erforderlich machte.

Als eines der strengsten Gesetze Europas wurde hier vieles verboten, was in anderen europäischen Ländern erlaubt ist. Beispielsweise die Präimplantationsdiagnostik (=genetische Untersuchung der Embryonen vor der Rückgabe), die Rückgabe von mehr als drei Embryonen, Einfrieren oder Weiterkultivieren von bereits geteilten Embryonen (=Zweizellern) sind bei uns verboten.

Nicht Bestandteil dieses Gesetzes ist der Faktor, dass ein Paar verheiratet sein muss. Dieses sehen aber die Richtlinien der Bundesärztekammer für eine Behandlung mit Reagenzglasbefruchtung vor.

Noch mehr zum Thema Gesetze und Richtlinien einer Kinderwunsch-Behandlung finden Sie auch im planBaby-Handbuch.