Nun fiel im Bundestag die Entscheidung. Das Hamburger Abendblatt (08.07.2011) berichtet:
Die PID ist künftig in Deutschland in engen Grenzen erlaubt. Bei der Präimplantationsdiagnostik werden im Reagenzglas gezeugte Embryonen auf Gendefekte getestet. Liegt dann ein Erbgutdefekt vor, welches etwa eine schwerwiegende Behinderung zur Folge haben würde, werden sie verworfen und sterben ab. Nur die gesunden Embryonen werden der Mutter eingesetzt.
Im Ausland und/oder in europäischen Nachbarländern (Norwegen, Schweden, Dänemark, Niederlande, Tschechien, Belgien, Frankreich, Spanien, Griechenland, Großbritannien, Island) war die PID bereits erlaubt.
Für Deutschland wird die PID aber nur in engen Grenzen praktiziert und dauerhaft und eng kontrolliert und überprüft.