Wie bereits berichtet, wurde die Präimplantationsdiagnostik kürzlich auch in Deutschland zugelassen, um das Auftreten bestimmter Erbkrankheiten, die zum Tode der Kinder oder zu Fehlgeburten führen, durch genetische Tests an Embryonen auszuschließen.
Dies ist jedoch nicht der häufigste Einsatzzweck dieser Technik. Ein Trend in den USA, nutzt PID zur Geschlechtsauswahl bei Kindern während der Zeugung und löst eine große ethische Debatte aus. Dazu wird im Rahmen der künstlichen Befruchtung einem Embryo eine Zelle entnommen und sein zukünftiges Geschlecht bestimmt. Embryonen mit dem gewünschten Geschlecht werden dann in die Gebärmutter eingepflanzt, die anderen “verworfen”. Der “Geschlechter-Ausgleich” oder Geschlechtswahl ist in Deutschland verboten! In den USA lassen sich (wohlgemerkt fruchtbare) Paare diese Geschlechtswahl bis zu 20.000 Dollar kosten. Experten in Amerika halten die gezielte Auswahl des Geschlechts von Kindern in der In-vitro-Fertilisierung nur bei begründeter medizinischer Indikation für ethisch vertretbar. Als Beispiel wird die Hämophilie genannt. Die männlichen Kinder einer Konduktorin haben dabei ein 50-prozentiges Risiko, die Bluterkrankheit zu erben.
In Ethics in Obstetrics and Gynecology (Ausgabe Februar 2007) werden die Gynäkologen aber aufgerufen, sich den Wünschen der Eltern zu verweigern.
Für Deutschland wird die PID nur in engen Grenzen praktiziert und dauerhaft und eng kontrolliert und überprüft.