Aus verschiedensten und manchmal auch aus unerklärlichen Gründen können Paare mit Kinderwunsch auf natürliche Weise keine Kinder zeugen. Ein unerfüllter Kinderwunsch ist mit vielen Enttäuschungen verbunden und strapaziert Beziehungen in sehr hohem Maße, sodass diese auch manchmal daran scheitern können. Eine mittlerweile bewährte Methode zur künstlichen Befruchtung ist die Samenspende. Es gibt zwei verschiedene Arten einer Samenspende – zum einen die homologe Insemination (Befruchtung mit den Spermien des Ehepartners oder Partners) und zum anderen die donogene bzw. heterologe Insemination (Befruchtung durch Spermien, die nicht vom Ehepartner bzw. Partner stammen).
Eine donogene bzw. heterologe Insemination ist z. B. durch Samenbanken, Kinderwunschzentren, aber auch durch private Samenspender möglich. Spenden durch Samenbanken sind jedoch durch rechtliche Verordnungen/Richtlinien nicht immer einfach. Das Embryonenschutzgesetz verbietet künstliche Befruchtung nicht grundsätzlich, aber die Richtlinie der Bundesärztekammer enthält eine Anforderung zum Familienstand. So sollen nach dieser Richtlinie nur verheiratete Paare oder Paare, die in einer festen Partnerschaft leben, Zugang zu einer „assistierten Reproduktion“ erhalten.
Diese rechtlichen Verordnungen entfallen dahingehend bei den privaten Samenspendern, aber das Risiko für die Betroffenen ist auch stark erhöht. Niemand prüft, ob die privaten Samenspender, die meistens über Internetportale zu finden sind, an HIV, Hepatitis oder an anderen unheilbaren Erbkrankheiten erkrankt sind.
Eine weitere gesetzliche Schwierigkeit bei Samenspenden liegt darin begründet, dass Samenspender kein Recht auf Anonymität haben. 1989 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat und demnach das Recht hat, zu wissen wer der Samenspender für dessen Entstehung war. 2007 wurde diesbezügliche auch die Dokumentationsfrist der Samenspenden für Insemination von 10 auf 30 Jahre angehoben.
Trotz all dieser Schwierigkeiten sollte mit das Wichtigste sein, dass man sich über den Schritt einer Insemination ausgiebig informiert hat. Ist diese Methode wirklich das richtige für mich? Es gibt auch nicht medizinische Prozeduren, wie eine Adoption oder Pflegeelternschaft, die gute Alternativen sein können.
Hat man sich jedoch fest für eine Insemination ggf. auch für eine donogene bzw. heterologe Insemination entschieden, sollte man die Eignung der Samenbank überprüfen oder sich die Gesundheitstest des privaten Samenspenders vorlegen lassen, so dass dem Familienglück und damit der Erfüllung des lang gehegten Kinderwunsches nichts mehr im Wege stehen kann.